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Corona-Newsletter

Corona-Newsletter: Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab heute in NRW

20.08. 2021 Stadt Bochum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ab heute gültige Corona-Schutzverordnung bringt einige Neuerungen mit sich. Welche das sind, erfahren Sie unter anderem in diesem Newsletter. Wir informieren außerdem über die nächsten mobilen Impfstationen, Bustransfers zum Impfzentrum, die neue STIKO-Empfehlung zu Kinderimpfungen und Themen zum Schulstart.

Weitere, tagesaktuelle Zahlen zur Corona-Entwicklung in Bochum finden Sie auf unserer Website.
https://www.bochum.de/corona

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW

Am heutigen Freitag, 20. August, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft. Sie ist zunächst bis zum 17. September gültig. Es gibt in der aktualisierten Verordnung keine Inzidenzstufen mehr, statt dessen gilt die „3G-Regel“ bei einer Inzidenz von 35 oder höher. Geimpfte und Genesene genießen von nun an mehr Freiheiten. Die Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten gilt weiterhin. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen – ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler – gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht. Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben als Empfehlung bestehen.

Keine kostenlosen Schnelltests mehr ab 11. Oktober

In den Bund-Länder-Beschlüssen (TOP 2 Nr. 5) vom 10. August haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder angekündigt, dass Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bleiben Schnelltests kostenfrei. Hintergrund ist, dass es mittlerweile Impfangebote für alle Bürgerinnen und Bürger gibt. Mit Blick auf die neue „3G-Regel“ erhöhen Bund und Länder den Druck auf alle Ungeimpften, sich impfen zu lassen, wenn sie bis zum 11. Oktober vollständigen Impfschutz haben wollen.

Bustransfers zum Impfzentrum

Berufsschülerinnen und -schüler können sich seit gestern, 19. August, im Impfzentrum impfen lassen. Die Stadt hat dafür einen Bustransfer zwischen den Bochumer Berufskollegs und dem Impfzentrum eingerichtet. Auch von Montag, 23. August, bis Freitag, 27. August, bietet die Stadt den Kollegschülerinnen und -schülern einen Shuttledienst an. Da das Impfzentrum spätestens zum 30. September schließen muss, richtet die Stadt für nötige Zweitimpfungen der Berufsschülerinnen und -schüler drei mobile Impfstationen ein.

Die nächsten mobilen Impfstationen

Bei den mobilen Impfstationen des Impfzentrums können sich alle ab 16 Jahren ohne Termin mit dem Wirkstoff ihrer Wahl impfen lassen. Die komplette Liste der mobilen Impfstationen im August finden Sie auf der Website des Impfzentrums. Hier die nächsten Stationen:

  • Samstag, 21. August: Ruhr Park in Harpen, Am Einkaufszentrum 1, 12 bis 18 Uhr
  • Montag, 23. August, und Dienstag, 24. August: Besucherparkplatz der Agentur für Arbeit / des Jobcenters Bochum, Universitätsstraße 66, 10 bis 16 Uhr
  • Mittwoch, 25. August: Jobcenter Wattenscheid, Friedrich-Ebert-Straße 7, 10 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 26. August, und Freitag, 27. August: Universitätsforum (UFO) der Ruhr-Universität Bochum, Querenburger Höhe 294, 8 bis 18 Uhr

STIKO-Empfehlung: Corona-Impfung ab zwölf Jahren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat neue wissenschaftliche Daten von in den USA geimpften Kindern und Jugendlichen ausgewertet. Daraufhin hat sie ihre bisherige Beurteilung zu Kinderimpfungen aktualisiert und eine allgemeine Corona-Impfempfehlung für Zwölf- bis 17-Jährige ausgesprochen. Die STIKO schätzt, „dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen“.

Corona-Tests in Schulen

In den Bochumer Schulen finden weiterhin zweimal wöchentlich Corona-Selbsttests bzw. Pooltests statt. Für nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind diese Corona-Tests freiwillig. Die Stadt Bochum empfiehlt aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen jedoch dringend, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an den Tests teilnehmen. Eine Impfung bzw. Genesung schützt vor schweren Krankheitsverläufen, jedoch nicht zu hundert Prozent vor einer Ansteckung. Kinder und Jugendliche gelten, wenn sie ihren Schülerausweis z. B. in Geschäften, im Kino oder beim Friseur vorlegen, grundsätzlich als negativ getestete Personen. Außerdem können auch Geimpfte und Genesene das Virus weiter übertragen.

 

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